Die vom Gesetz vorgegebenen Naturschutzgebiete werden in sieben Gruppierungen aufgeteilt, die sich hinsichtlich ihres Schutzes und ihres Erhaltes folgendermaßen unterscheiden:
Der Naturpark: Hier sollen die Ressourcen des Parks erhalten bleiben, wobei die Kontakte des Menschen mit der Natur hauptsächlich über Freizeitaktivitäten gefördert werden. Siedlungen sind allerdings nicht gestattet.
Der Landpark: Abgesehen davon, dass die Ressourcen des Parks erhalten bleiben sollen, sieht die sozioökonomische Förderung der Bevölkerung auf unterstützende Weise auch freizeitliche Aktivitäten vor. Das Integrierte Naturreservat: Ziel ist es, bestimmte Ökosysteme und Gemeinschaften integral zu erhalten, aus diesem Grund sind hier weder Siedlungen noch Freizeitaktivitäten gestattet.
Das Besondere Naturreservat: Es beinhaltet den Schutz ganz bestimmter Spezies, Lebensräume, geologischer Formationen oder geologischer Prozesse. Es sind weder Siedlungen, noch Freizeitaktivitäten in diesem Terrain gestattet, abgesehen von wenigen Ausnahmen.
Das Ländliche Monument : Hier werden geologische Strukturen geschützt, die zu einzigartigen geomorphologischen Elementen führen und von großem landschaftlichen Wert sind. Siedlungen und Freizeitaktivitäten sind gestattet.
Die Geschützte Landschaft: Ziel ist der Schutz ästhetischer und kultureller Werte in Bereichen großer landschaftlicher Schönheit. Siedlungen und Freizeitaktivitäten sind gestattet. |